Gruppe Tourguideausbildung 2024

Tourguide-Auszubildende im Februar 2024 vor der ADFC Geschäftsstelle © Günther Klumpp

Ausgebildete TourGuides bringen den Kreis Unna in Fahrt

ADFC lädt zu über 300 Ausflügen per Rad ein – Schulung für Ehrenamtliche

Ob Haldentour, Halbtagesfahrten, Schlossbesichtigungen, Bergbau- und Regionalgeschichte oder mehrtägige Ausflüge mit dem Rad: Über 300 Touren bieten die Ortsgruppen des ADFC-Kreisverbandes Unna in diesem Jahr an. Die orts- und fachkundige Führung garantieren über 100 ehrenamtliche Tourenleiterinnen und Tourenleiter. Die brachten im vergangenen Jahr über 2.000 Teilnehmende auf Tour. Deren Aus- und Weiterbildung ist wichtig: In einem ersten Kurs nach dem aktuellen Schulungsprogramm des ADFC-Bundesverbandes wurden jetzt 16 neue „TourGuides“ drei Tage lang von den zertifizierten Ausbildern Udo Breda und Lothar Wolf geschult.

Die Ausbildung oder Weiterbildung zum Tourguide ist anspruchsvoll. Wie plane ich eine Tour, was ist für bestimmte Teilnehmergruppen besonders zu berücksichtigen? Welche Ausrüstung braucht ein Tourguide, was sollte sie bzw. er neben Erste-Hilfe-Pack an Werkzeug mitführen? Welche Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind für Radfahrende in Gruppen besonders wichtig? Was ist an Haftungs- und Versicherungs- wie Reiseverkehrsrecht zu beachten? Was tun bei Pannen oder auch Krisen in der Gruppe? Die bunt gemischte Gruppe aus Erfahrenen und Neueinsteiger*innen erarbeitete das Wissen nicht nur in der Theorie. Gemeinsam ging es vom Lüner Fahrradinformationszentrum (FIZe) des ADFC einen Sonntag lang auch auf die Testfahrt über ausgewählte Strecken der Lippestadt. Unterwegs simulierte Pannen, Unfälle und Ausfälle in Serie, die es zu meistern galt. Am Schluss hatten alle die Herausforderungen erfolgreich gemeistert. Und waren sich einig: Die Ausbildung in diesem Zertifikats-Lehrgang lohnt sich sogar für Menschen, die schon jahrzehntelang Touren geleitet haben und macht außerdem noch Spaß.!

Der nächste Lehrgang wird im Juni angeboten. Anmeldungen erfolgen über die ADFC-Ortsgruppen im Kreisverband. Informationen gibt es bei:
Udo Breda, udo.breda [at] adfc-kreis-unna.de, Tel. Mobil: 0173 4085426 und Lothar Wolf.

Und für alle Interessent*innen, die unter professioneller Führung mal auf Tour gehen wollen: Das komplette Angebot finden Sie unter https://touren-termine.adfc.de. An fast allen Touren können nicht nur ADFC-Mitglieder, sondern auch Nicht-Mitglieder teilnehmen.


https://luenen.adfc.de/pressemitteilung/ausgebildete-tourguides-bringen-den-kreis-unna-in-fahrt-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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