Portrait Annette Quaedvlieg und Axel Fell, Landesvorsitzende ADFC NRW

Annette Quaedvlieg und Axel Fell, Landesvorsitzende ADFC NRW © ADFC NRW

ADFC NRW zum Deutschlandticket: Keine Extragebühren für Fahrräder!

Pressemitteilung Nr. 2/2023

Düsseldorf, 20.01.2023

ADFC NRW zum Deutschlandticket: „Wer den Umweltverbund stärken will, darf keine Extragebühren für Fahrräder einführen.“

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass mit dem Deutschlandticket auf Radfahrende wohl zusätzliche Kosten und uneinheitliche Fahrrad-Mitnahmeregeln in den vier Verkehrsverbünden zukommen werden. 
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat bereits angekündigt, dass neben dem Deutschlandticket für 49 Euro zusätzlich ein Fahrrad-Abo für monatlich 29 Euro angeboten werden soll. Das würde aber lediglich im VRR-Gebiet gelten. Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg hat auf ADFC-Anfrage noch keine Entscheidung getroffen, auch von Westfalen-Tarif und dem Aachener Verkehrsverbund stehen die Antworten noch aus. Das Verkehrsministerium NRW bestätigte dem Fahrrad-Club, dass es sich aktuell mit den Tarifangelegenheiten der Verkehrsverbünde befasse und die Belange der Fahrradfahrenden dabei eine wichtige Rolle spielen. Dennoch sei aktuell noch keine belastbare Aussage möglich, inwieweit eine einheitliche Regelung in Nordrhein-Westfalen kommen wird.

Das 9 Euro-Ticket hat den Beweis geliefert, dass es einen riesigen Bedarf für ein einheitliches, regional unbegrenztes, preiswertes und einfach zu erwerbendes Ticket gibt, betont der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Axel Fell: „Das 49 Euro-Ticket als Nachfolgelösung, das jetzt nach der mühsamen Einigung der Verkehrsminister endlich zum 1. April an den Start gehen soll, ist der richtige Weg, auch wenn das Ticket preiswerter sein dürfte. Da sollte jetzt der VRR nicht eine neue Hürde in den Weg stellen, in dem er die Fahrradmitnahme teuer und kompliziert macht.“

Der ADFC fordert, nach einem Beschluss der Bundeshauptversammlung im November 2022 in Bremen, die Fahrradmitnahme in Zügen des Nahverkehrs bundesweit grundsätzlich kostenlos anzubieten. Denn der Umweltverbund ist die Kombination von öffentlichem Personenverkehr, Fußverkehr und individueller Fahrradnutzung. Solange es nicht genügend Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen gibt, solange Leihradsysteme nicht flächendeckend verfügbar sind, ist die Fahrradmitnahme für viele Menschen die einzige Lösung, in akzeptabler Zeit von A nach B zu kommen.

Annette Quaedvlieg, die Co-Vorsitzende des ADFC NRW, beklagt darum die Uneinheitlichkeit und die bis heute für Radpendler:innen und Radreisende schlechte Planbarkeit: „Allein das Infoblatt der Bahn zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr ist 16 Seiten lang. Für NRW sind elf unterschiedliche Tarife für die Fahrradmitnahme aufgeführt. Was wir endlich brauchen, ist klimafreundlicher Verkehr. Dazu gehören attraktive Angebote und Tarife.“

NRW-Verkehrsminister muss „Extratouren der Verkehrsverbünde“ unterbinden

Bislang hat jeder Verkehrsverbund seine eigenen Bestimmungen und Tarife für Fahrräder. Axel Fell und Annette Quaedvlieg, die als Doppelspitze den ADFC NRW führen, sagen: „Wer jetzt zum Deutschlandticket einen neuen Tarif einführt, schreckt die Menschen von klimafreundlicher Mobilität ab. Die Fahrradmitnahme muss in Regionalbahnen leicht und selbstverständlich ohne Extra-Ticket möglich sein. Hier ist der NRW-Verkehrsminister gefordert, Extratouren der Verkehrsverbünde zu unterbinden.“

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 55.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 38 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir für eine Verkehrspolitik, die mit einer sicheren und einladenden Radverkehrsinfrastruktur die Potentiale des Fahrrads für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen ausschöpft.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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