ADFC NRW begrüßt Start des Sonderprogramms „Stadt und Land“

Nr. 01/2021, Düsseldorf, 25.01.2021

Heute (25.01.2021) ist mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung das Sonderprogramm „Stadt und Land“ an den Start gegangen. Damit kann auch das Land NRW nun von den Rekordmitteln für Radwegebau in den Kommunen profitieren, die das Bundesverkehrsministerium zur Verfügung stellt.

Die Fördermittel stammen aus dem Klimapaket der Bundesregierung und sollen den Radverkehr fördern, der mit seinem Potential zukunftsfähige Mobilität ermöglichen kann. Der Fahrradclub ADFC NRW begrüßt das Programm und die hohen Qualitätskriterien. Aber es gibt auch einen Kritikpunkt: So genannte Schutzstreifen sind auch förderfähig. Der ADFC bewertet die Markierungsstreifen aber als keine fahrradfreundliche Lösung.       
 

Landesvorsitzender Semmelmann: Chance für Kommunen

Der ADFC NRW Landesvorsitzende Thomas Semmelmann sagt:

Die Kommunen bei uns in NRW haben jetzt die große Chance, ihre Städte klimafreundlich, menschenfreundlich und zukunftsgerecht zu gestalten. Das Argument, man habe kein Geld für sichere und komfortable Radwege, zieht jetzt nicht mehr. Ab sofort können die Kommunen Anträge stellen, um zum Beispiel Radwegenetze in hoher Qualität oder Fahrradparkhäuser zu errichten.
 

660 Millionen Euro für Qualitätsradwege in Kommunen – allein 100 für NRW

Das Bundesverkehrsministerium stellt für die Jahre 2020-2023 insgesamt 1,46 Milliarden Euro für den Radverkehr zur Verfügung, davon rund 660 Millionen Euro über das Sonderprogramm Stadt und Land. Hinzu kommen 170 Millionen Euro für Radschnellwege, 46 Millionen Euro für das touristische Radnetz Deutschland und 126 Millionen für Modellvorhaben des Radverkehrs. Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land sollen sehr konkrete Ziele bis Ende 2023 erreicht werden: 272 Kilometer straßenbegleitender Radwege inklusive baulicher Trennung, 672 Kilometer Radfahrstreifen, 416 Kilometer Fahrradstraßen, 55 Bauwerke wie Radwegebrücken und Unterführungen, 167.200 Fahrradbügel an Haltestellen, 24.800 Fahrradboxen, 31.200 Stellplätze in Fahrradparkhäusern, 179 getrennte Ampelphasen sowie 4.880 Beleuchtungsanlagen an Radwegen. Dass auch 672 Kilometer sogenannte Schutzstreifen, die auch vom Autoverkehr genutzt werden können, mit Mitteln des Bundes gefördert werden sollen, kritisiert der ADFC als Rückfall in überholte Planungsmethoden.
 

Hochwertiger Standard für Radwege gefordert

In der Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm ist ausdrücklich festgehalten, dass ein „hochwertiger Standard für alle Nutzergruppen“ umgesetzt werden soll, der eine „hohe Verkehrssicherheit und ein hohes subjektives Sicherheitsempfinden“ garantiert. Der ADFC hatte auf solche Festlegungen gedrungen, da die vorhandenen Regelwerke für den Radverkehr teilweise nicht verbindlich sind und dringend überarbeitet werden müssen, um allen Bürgerinnen und Bürgern das Radfahren in jedem Alter zu ermöglichen. Bisher werden in vielen Kommunen noch schlechtere und spärlichere Radwege gebaut, als es selbst die überholten ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ vorsehen.


Thomas Semmelmann:

Das Programm des Bundes und die Zeitvorgabe bis 2023 sind Rückenwind für das Land NRW, das gerade das erste Fahrradgesetz in einem Flächenland in Deutschland erarbeitet. Es darf daher nicht hinter den Zielen des Bundes zurückbleiben und hat eine Vorbildfunktion für andere Länder. NRW muss daher mit dem Fahrradgesetz, über das Sonderprogramm hinaus, den konsequenten und schnellen Ausbau der Radinfrastruktur in den Kommunen ermöglichen und forcieren. Wir fordern, dass die hochwertigen Standards des Sonderprogramms verstetigt und dauerhaft zur Bedingung gemacht werden.
 

Mehr Platz in NRW fürs Rad durch Neuverteilung von Flächen

Förderanträge für hochwertige, sichere und leistungsfähige Radverkehrsanlagen können ab sofort von Kommunen über die Bundesländer gestellt werden. Gefördert werden Planung und Herstellung flächendeckender, geschützter und möglichst getrennter Radwegenetze – auch durch Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes.

Das Land Nordrhein-Westfalen stockt die Mittel durch eine ergänzende Landesförderung auf, der Gesamtfördersatz beträgt bei strukturschwachen Gebieten 95 Prozent und ansonsten 90 Prozent. Die Anträge Kommunen sind bei den Bezirksregierungen zu stellen.


Der ADFC NRW-Landesvorsitzende, Thomas Semmelmann:

Wir appellieren eindringlich an alle Kommunen in NRW jetzt aktiv zu werden, um das Geld zügig auf die Straße zu bringen. Wie nötig das ist, zeigen die zahlreichen Radentscheide in großen oder kleinen Städten in NRW wie Aachen, Bielefeld, Essen und Marl, wo die Mobilitätswende durch die Bürger eingeleitet wurde. Jetzt muss gehandelt werden!


 Hinweis an Redaktionen: Die Informationen des Bundesverkehrsministeriums zum Sonderprogramm Stadt und Land finden Sie auf den Seiten des BMVI.

 

Über den ADFC NRW

Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 49.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://luenen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-begruesst-start-des-sonderprogramms-stadt-und-land

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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