Ausgebremst: Die Kantstraße und "Auf dem Osterfeld"
Das Prädikat „Ausgebremst“ wird monatlich vom ADFC vergeben und erscheint als Kolumne in den Ruhrnachrichten.
Im Monat August wird dieses Prädikat an die "Kantstraße" und die Straße "Auf dem Osterfeld" vergeben.
Bei diesen Straßen handelt es sich zwischen der Ampel an der Kupferstraße und der Eisenbahnbrücke (einschließlich) um eine Fahrradstraße, der Bereich nördlich der Eisenbahnbrücke bis zur Zufahrt zum REWE-Markt bzw. im weiteren Verlauf bis zur Viktoriastraße ist hingegen nicht als Fahrradstraße gekennzeichnet.
Fahrradstraße: Was bedeutet das?
Seit 1997 sind Fahrradstraßen fest im Verkehrsrecht verankert. Erkennbar am blauen Schild mit weißem Fahrrad, sind sie eigentlich für Räder, Pedelecs bis 25 km/h und E-Scooter reserviert – oft dürfen jedoch auch Autos und Motorräder hinein.
Maximal 30 km/h sind erlaubt. Motorisierte Fahrzeuge müssen Radler schützen, 1,50 Meter Abstand beim Überholen halten und sich ihrem Tempo anpassen. „Anlieger frei“ gestattet die Zufahrt für Bewohner oder deren Besucher.
Die Vorfahrt regelt meist „rechts vor links“. Einmündungen über Gehwege bedeuten: Vorrang für Rad- und Fußverkehr. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.
Parken ist erlaubt, sofern kein Schild es einschränkt.
Fahrradstraßen bündeln den Radverkehr, sind leiser, sauberer und oft schneller als Hauptstraßen – und am Ende profitieren alle vom flüssigeren Verkehr.
Der als Fahrradstraße gekennzeichnete Bereich der Kantstraße / Auf dem Osterfeld ist freigegeben für Anlieger und für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Auffällig ist, dass der Bereich regelmäßig von Autos benutzt wird, die die Strecke aus Süden (Kupferstraße) kommend als Zufahrt zum REWE-Markt benutzen – nach den vorgegebenen Regeln ist dies nicht erlaubt, da die Autofahrer den Fahrradstraßenbereich zwischen Kupferstraße und Eisenbahnbrücke benutzen, ohne dort Anlieger zu sein.
Aus Sicht des ADFC müsste dringend die Beschilderung geändert werden. Die nichtssagenden aktuellen Schilder müssten durch solche ersetzt werden, die Autofahrende nachdrücklich auf die bestehenden Regelungen hinweisen.
Eine solche Beschilderung könnte etwa wie in der Abbildung unten aussehen (ergänzt durch den Hinweis, dass eine Durchfahrt zum REWE-Markt nicht erlaubt ist).
Ein weiteres Problem stellt die Brückendurchfahrt dar. Insbesondere Busfahrern scheint die Regelung, dass Radfahrer in diesem Bereich Vorfahrt haben, nicht bekannt zu sein – wir haben in zahlreichen Überprüfungen leider feststellen müssen, dass Fahrer der Verkehrsbetriebe auf Radverkehr in diesem Bereich kaum achten und halten eine Sensibilisierung zu den dort herrschenden Regelungen für angezeigt.
Darüber hinaus bedarf die Einmündung zum REWE-Markt einer besonderen Beachtung. Hier hat es vor wenigen Wochen bereits einen Verkehrsunfall gegeben, bei dem eine Radfahrerin schwer verletzt worden ist. Die Einmündung ist zwar durch Stopp-Schilder geregelt, die dem Radverkehr grundsätzlich Vorrang gewähren. Gleichwohl kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Autoverkehr. Da der REWE-Markt ohnehin bereits über zwei Zufahrten verfügt (von der Kurt-Schumacher-Straße sowie von der Viktoriastraße), wäre eine Sperrung der Zu- und Abfahrt an der Kantstraße / Im Engelbrauck aus Sicherheitsgründen überlegenswert.
Letztlich bedarf der Straßenbelag in einigen Teilen der Erneuerung, zahlreiche Schlaglöcher sind unfallträchtig. Siehe weitere Abbildungen unten!
Der ADFC Lünen hat kürzlich gemeinsam mit Vertretern der Stadt einen Ortstermin im beschriebenen Bereich durchgeführt. Dabei wurde die Situation vor Ort eingehend analysiert und diskutiert. Die Verantwortlichen der Stadt Lünen zeigten sich mit den Herausforderungen in diesem Abschnitt vertraut. Allerdings war zum Zeitpunkt des Treffens ein realistisches Konzept, das die Interessen aller Beteiligten zur nachhaltigen Verbesserung der Situation berücksichtigt, nicht erkennbar.
Wir regen vor einer Veröffentlichung dieses Artikels in den RN an, die Stadt Lünen mit unserem Schreiben zu konfrontieren.